Die EU-Richtlinie 2010/65 wurde in Deutschland in der Anlaufbedingungsordnung (AnlBV) umgesetzt.
Für jeden Hafenbesuch eines Seeschiffes ist eine eindeutige Identifikationsnummer erforderlich. Ein Hafenbesuch umfasst die Ankunft, den Aufenthalt samt Verholvorgänge sowie die Abfahrt. Die sogenannte VISIT-ID wird vom NSW auf Grundlage der IMO-Nr., dem Anlaufhafen und der voraussichtlichen Ankunftszeit erzeugt. Gleiches gilt für die TRANSIT-ID. Hierbei handelt es sich um die Durchfahrt des Nord-Ostsee-Kanals ohne einen deutschen Abgangs- und Zielhafen.
Insgesamt finden 26 Meldeklassen Anwendung, die sich auf folgende Bereiche verteilen:
Für die vollumfängliche Anmeldung in einem deutschen Hafen bzw. für den NOK-Transit sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten die entsprechenden Meldungen abzugeben. Hier die Übersicht