Aktuelle Infos

Terminverschiebung! Zollanmeldung- ab dem 03.06.2024 auch nach ICS2

Mit Schreiben der EU (Download HIER) wird der Einführungstermin der Anmeldeformalitäten nach ICS auf den 03.06.2024 verschoben!

According to the letter of the EU (download here) the introduction of the formalities of the EU Import Control System will be postponed to 03.06.2024.

 

Ab dem 01. März 2023 tritt die EU Regularie 952/2013 in Verbindung mit der Verordnung EU 2015/2446 in Kraft, die die bisherige Anmeldung von Nicht-Gemeinschaftswaren im ersten europäischen Hafen (noch ICS, danach ICS2) ablöst. Diese Eingangssummarische Anmeldung wird erweitert, die Änderungen bzw. erforderlichen Daten teilen wir rechtzeitig an dieser Stelle und per Rundschreiben mit. Auch weiterhin steht Ihnen der BSMD als 24/7/365-Dienstleister zur Datenerfassung dieser Anmeldung zur Verfügung.

Wenn Sie Ware in das Zollgebiet der (europäischen) Gemeinschaft einführen, ist vor der Verbringung der Erzeugnisse gemäß Artikel 36a des Zollkodex der Gemeinschaft (ZK) eine elektronische Abgabe der summarischen Eingangsmeldung erforderlich.

Wir übernehmen für Sie auf Grundlage des IT-Verfahrens ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) die Anmeldung Ihrer importierten Ware bei der zuständigen Eingangszollstelle.

Handelt sich bei der zu verzollenden Ladung um Gemeinschaftsware aus den Ländern der EU, aber auch um Nicht-Gemeinschaftsware, erstellen wir für Sie über die Summarische Anmeldung (WarenSumA) eine ATB-Nummer.

Güter, die aus einem Staat außerhalb der europäischen Gemeinschaft in einen Mitgliedsstaat importiert werden, gelten als Nicht-Gemeinschaftsware. Für diese erstellen wir für Sie über die Eingangssummarische Anmeldung (ESumA) eine MRN-Nummer. Durch unseren 24/7/365 operativen Betrieb stellen wir auch die Abgabe der erforderlichen „Ankunftsanzeige“ (ARN) in vielen europäischen Ländern sicher.

Für die Generierung von

wenden Sie sich bitte an unser zuverlässiges Partnerunternehmen DATALOG GmbH.

 

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Zollanmeldung ist die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification Number). Sie dient als Identifikation der Beteiligten bei der Einfuhr von Waren.

Sollten Sie noch keine EORI-Nummer haben, finden Sie das Formular zur Beantragung einer solchen Nummer im Downloadbereich.

Des Weiteren finden Sie im Bereich der Links die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie eine gültige EORI-Nr. besitzen (EORI-TIN-Check).

 

Weiterhin sollten Ihnen bei einer Eingangssummarischen Anmeldung (ESumA) diese Daten vorliegen:

 

Für eine Summarische Anmeldung (WarenSumA) werden zusätzlich folgende Daten benötigt:

 

Informationsmaterial zu den gültigen Ladungsbezeichnungen, HS-Codes/TARIC und Verpackungscodes haben wir für Sie im Bereich Links zusammengestellt.

Des Weiteren können Sie hier die Fristen für die jeweiligen Zollanmeldungen entnehmen:

 
Bei Transporten aus Norwegen oder der Schweiz ist die ICS-Anmeldung NICHT erforderlich!
Container

24 Stunden VOR Verladung im Ladehafen

Stückgut / Breakbulk vier Stunden vor Ankunft im ersten Hafen der EU
Massengut / Tankladungen vier Stunden vor Ankunft im ersten Hafen der EU
Beförderungen zwischen dem Zollgebiet der EU ausgenommen die französischen überseeischen Departements, die Azoren, Madeira und den Kanarischen Inseln einerseits und Grönland, den Faroer Inseln, Ceuta, Melilla, Norwegen, Island, den Ost- und Nordseehäfen sowie den Häfen am Schwarzen Meer und Mittelmeer und allen Häfen in Marokko andererseits zwei Stunden vor Ankunft im ersten Hafen der EU
andere Beförderungen als die vorgenannten zwischen den französischen überseeischen Departements, den Azoren, Madeira und den Kanarischen Inseln und Gebieten außerhalb des Zollgebietes der EU mit einer Fahrtdauer unter 24 Stunden zwei Stunden vor Ankunft im ersten Hafen der EU

 

Gerne sind wir Ihnen bei Ihrer Zollanmeldung behilflich.

Kontakt

Telefon:     +49 (0) 421 - 38 48 27
E-Mail: report@bsmd.de
Fax: +49 (0) 421 - 38 08 887



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