Aktuelle Infos

National Single Window

 

Seit dem 01. Juni 2015 besitzt die EU-Richtlinie 2010/65 Gültigkeit. Ziel der Vorschrift ist die Vereinfachung und Harmonisierung des behördlichen Anmeldeprozesses im europäischen Schiffsverkehr. Ein Hafenanlauf in den Mitgliedstaaten bedarf seitdem einer elektronischen Anmeldung. Auf Grundlage einzelner nationaler Formalitäten ist jeweils ein Meldeportal – ein Single-Window  - die zentrale Meldestelle der erforderlichen Schiffsdaten. Es dient der Informationsübermittlung vom Meldeverpflichteten zur den zuständigen Behörden. Die abgegebenen Informationen der Meldebeteiligten lassen sich dabei in Meldeklassen zusammenfassen und werden auch der Europäischen Ebene u.a. mit dem SafeSeaNet bereitgestellt.

Der BSMD ist die Schnittstelle zwischen Meldeverpflichtetem und den Behörden. Wir erfassen zuverlässig und zeitnah Ihre Daten für Schiffsanläufe in Deutschland, Dänemark und zukünftig auch in weiteren Europäischen Ländern.




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